Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen zum Thema Betreuung, Anmeldung oder Kosten? Dann hilft Ihnen diese Sammlung der meist gestellten Fragen sicherlich weiter.
Über das kindernetFrankfurt haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind vormerken zu lassen. Dort sind alle unsere Einrichtungen hinterlegt. Unter Einrichtungen können Sie sich über die einzelnen Einrichtungen und deren Angebote informieren.
Die Anmeldung / Vormerkung für einen Platz in unseren Einrichtungen ist erst möglich, nachdem das Kind geboren ist. Fragen Sie die Einrichtungsleitung Ihrer Wunscheinrichtung jedoch gerne vorab nach einem Besichtigungstermin oder Kennenlerngespräch.
Einen Platz in einer unserer Kindertageseinrichtung gibt es im Alter von 1 Jahr bis Ende Grundschulzeit. Genaue Altersangaben entnehmen Sie bitte der jeweiligen Einrichtung.
Sie können Ihr Kind unmittelbar nach der Geburt vormerken lassen. Einen Platz in einer unserer Einrichtungen gibt es nur für in Frankfurt gemeldete Kinder im Alter von 1 Jahr bis Ende der Grundschulzeit. Der Tag der Geburt des Kindes ist das frühestmögliche Anmeldedatum.
Nein, leider können derzeit auswärtige Kinder (das heißt Kinder aus anderen Kommunen) keinen Platz in Frankfurter Kindertageseinrichtungen erhalten, da aufgrund des enormen Geburtenzuwachses die Plätze für Frankfurter Familien benötigt werden.
Die Vormerkung für einen Platz in unseren Einrichtungen ist in der Regel erst möglich, nachdem das Kind geboren wurde. Fragen Sie die Einrichtungsleitung Ihrer Wunscheinrichtung jedoch gerne vorab nach einem Besichtigungstermin oder Kennenlerngespräch.
Mit einem gültigen Login können Sie jederzeit die laufenden Vormerkungen und zugehörigen Benachrichtigungen im kindernetfrankfurt einsehen. Über ein Platzangebot werden Sie zusätzlich durch eine E-Mail informiert.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Ansprechpartner.
Sie können Ihre Bankverbindung jederzeit schriftlich (mit Unterschrift) per Post oder per E-Mail an betreuungsvertraege@sozpaed-verein.de ändern. In unseren Einrichtungen haben wir Änderungsformulare, die Sie hierfür nutzen können.
Elternbeiträge sind für jeden Monat zu zahlen, für den ein gültiger Betreuungsvertrag besteht. Sie werden immer für den vollen Monat erhoben.
Elternbeiträge können im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Kinderbetreuungskosten einkommensmindernd geltend gemacht werden. Dafür reichen Sie bitte den Festsetzungsbescheid und Kontoauszüge als Zahlungsbelege beim Finanzamt ein. Das Essensgeld kann nicht einkommensmindernd geltend gemacht werden.
Wenn Sie den Betreuungsumfang ändern möchten, wenden Sie sich an Ihre Einrichtung und erfragen Sie die nächsten Schritte.
Folgende Öffnungszeiten gelten in unseren Einrichtungen:
07.30 Uhr bis 15:00 Uhr – Zweidrittel
07.30 Uhr bis 17:00 Uhr – Ganztags
07.30 Uhr bis 17:00 Uhr
11.30 Uhr bis 17:00 Uhr – Zweidrittel
07.30 Uhr bis 17:00 Uhr – in den Ferien
Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten von Einrichtung zu Einrichtung variieren können
Hier finden Sie eine Übersicht aller Ansprechpartner:innen.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unseres Vertragsverhältnisses direkt von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir, soweit erforderlich, personenbezogene Daten, die wir von öffentlichen Stellen (z.B. kindernetfrankfurt), Förderstellen und Jugendämtern erhalten. Nähere Informationen erhalten Sie hier: Datenschutzinformation
Die Aufnahme eines Kindes in die Krabbelstube oder auch in den Kinderladen stellt für Eltern und Kind eine große Herausforderung dar. Nicht nur die ungewohnte Umgebung, sondern auch die Trennungssituation stellen das Kind vor eine große Hürde. Sowohl Kind als auch Eltern müssen sich an die neue Umgebung gewöhnen. Je vertrauter Sie sich mit den Erzieher:innen und der Einrichtung machen, desto besser.
Für Kinder ist es wichtig, dass sie spüren, dass ihre Eltern sie mit gutem Gewissen diesen neuen Menschen anvertrauen. Während der Eingewöhnung ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erzieher:in unabdingbar. Es ist wichtig, dass Sie während der Eingewöhnung Ihres Kindes persönlich anwesend sind.
In den ersten Tagen begleiten Sie Ihr Kind für etwa eine Stunde in der Kleinkindgruppe. Nach etwa drei Tagen trennen Sie sich für kurze Zeit von Ihrem Kind. Je nachdem, wie sicher sich Ihr Kind fühlt, kann die Anwesenheitszeit Ihres Kindes verlängert werden. Die Eingewöhnung ist dann abgeschlossen, wenn Ihr Kind die / den Erzieher:in als neue Bezugsperson anerkannt hat, der / dem Erzieher:in vertraut und sich von der / dem Erzieher:in trösten lässt.
Die Eingewöhnung Ihres Kindes wird mit Ihnen, ausgehend von den Bedürfnissen Ihres Kindes, individuell vereinbart.
Die Eingewöhnungsdauer ist von Kind zu Kind unterschiedlich und im Vorfeld kaum vorhersehbar. Wir empfehlen den Eltern, sich mindestens 3-4 Wochen Zeit für die Eingewöhnung einzuplanen.
Mit unseren fast 90 Einrichtungen bieten wir Ihnen im gesamten Stadtgebiet Frankfurt eine Vielzahl von Betreuungsmöglichkeiten an. Neben der Wohnortnähe sind für Eltern das pädagogische Profil, die Hausgröße, die Öffnungszeiten, das Betreuungsalter des Kindergartens und der Wohlfühlfaktor für die Auswahl entscheidend. Informieren Sie sich über unsere Standorte, unsere pädagogischen Profile und finden Sie so die passende Einrichtung für Ihr Kind in Ihrer Nähe.
Ja, in unseren Einrichtungen sind Sie immer herzlich willkommen. Damit wir uns für Sie und Ihre Fragen genügend Zeit nehmen können, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der / dem Ansprechparter:in vor Ort.
Eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern liegt uns besonders am Herzen. Für Ihr Kind sind Sie die ersten und wichtigsten Bezugspersonen und für uns die wichtigsten Partner bei der Bildung und Erziehung Ihrer Kinder. Ein vertrauensvoller und enger Austausch mit Ihnen ist für uns daher selbstverständlich. Ob in Tür- und Angelgesprächen, bei regelmäßigen Entwicklungsgesprächen, bei Elternabenden oder gemeinsamen Festen und Ausflügen – wir wollen mit Ihnen und dem Elternbeirat im Gespräch sein und gemeinsam dafür Sorge tragen, dass sich ihr Kind bestens entwickelt. Darüber hinaus verschaffen Ihnen die Aushänge vor den Gruppenräumen einen tagesaktuellen Überblick über wichtige Neuigkeiten. Uns ist Offenheit und Akzeptanz in der Elternarbeit wichtig, um auch in Zukunft Hand in Hand zum Wohle des Kindes zusammenzuarbeiten.
Formen und Methoden der Zusammenarbeit:
Da Kindern eine vertraute Umgebung und Ruhe beim Gesundwerden hilft, sollte es im Krankheitsfall zu Hause bleiben. Wenn Ihr Kind in der Kita krank wird, rufen wir Sie an und bitten Sie es abzuholen.
Die Betreuung findet in den Räumen der jeweiligen Schule und nur für die Schulkinder dieser Schule statt. Dafür stehen Betreuungsräume, Fachräume oder multifunktional ausgestattete Klassenzimmer zur Verfügung.
Wir wollen allen Kindern die Möglichkeit bieten, gesundes Essen aus einem vielfältigen und abwechslungsreichen Nahrungsangebot auswählen und kennenlernen zu können. Eine qualitativ hochwertige Verpflegung fördert die Gesundheit und erhält die Lern- und Leistungsfähigkeit. Dabei spielt die Verwendung von weitgehend unbelasteten Lebensmitteln aus ökologischer Landwirtschaft und ein hoher Anteil an pflanzlichen Lebensmitteln eine wichtige Rolle.
In der Mehrzahl unserer Einrichtungen wird das Essen von geschulten Kochkräften täglich frisch zubereitet. Einige wenige Einrichtungen werden von Qualitätscaterern beliefert, da die Raumsituation kein Kochen vor Ort zulässt.
Das gemeinsame Essen in der KiTa wird als Übungs- und Lernort für Gruppenprozesse wahrgenommen. Hier werden wichtige Dinge wie Zusammengehörigkeitsgefühl, Solidarität, Spaß und Zusammenhalt gelebt. Die Einnahme der Mahlzeiten ist immer ein kulturelles und soziales Ereignis, bietet Raum für Dialog (alltagsintegrierte Sprachförderung), fördert die Entwicklung von sozialen Kompetenzen und bietet Sicherheit in der Tagesstruktur. Daher ist es wichtig, genügend Zeit für die Mahlzeiten einzuräumen. Die Bezugspersonen essen gemeinsam mit den Kindern die angebotenen Mahlzeiten und versuchen Neugierde für die Vielfalt der Nahrungsmittel zu wecken. So können Kinder vielfältiges und unterschiedliches Essen kennenlernen. Ungesüßte Getränke stehen ihnen jederzeit zur Verfügung. Nebenbei lernen die Kinder, was die Zähne gesund hält und was sie kaputt macht und haben Gelegenheit, sich in Fingerfertigkeit zu üben.
Im Rahmen von Projekten haben sie die Möglichkeit, bei der Zubereitung der Speisen aktiv mitzuwirken und sind regelmäßig an den Vor- und Nachbereitungen der Mahlzeiten (z.B. Tischdecken) beteiligt. Sie haben auch die Möglichkeit, sich ihrem Alter angemessen an der Speiseplangestaltung zu beteiligen. Die Mitarbeiter:innen geben den Kindern Zeit, sich an das KiTaEssen zu gewöhnen. Es besteht für die Kinder niemals ein Zwang zu essen. Sie dürfen selbst bestimmen, was von den und wie viel der angebotenen Mahlzeiten sie essen möchten.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Ansprechpartner.
In den hessischen Schulferien (siehe Termine) wird, bis auf die vorher festgelegten Schließzeiten, unser Betreuungsangebot aufrechterhalten. Auch in unseren Schülerläden werden die Kinder von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr betreut – die genauen Öffnungszeiten finden Sie bei den einzelnen Einrichtungen
Immer wieder veranstalten die Elternbeiräte unserer Einrichtungen Flohmärkte. Die Termine entnehmen Sie bitte den Aushängen in den jeweiligen Einrichtungen und der Veröffentlichungen auf der Homepage (Termine) und in den Sozialen Medien.
Freie Plätze können im kindernetfrankfurt.de oder über die Infobörse des Stadtschulamtes Frankfurt erfragt werden.
Seehofstr. 41 | 60594 Frankfurt
Tel. +49 69 / 212 36 564 | Fax +49 69 212 31 061
Besuchen mehrere Kinder von Zusammenlebenden zahlungspflichtige Einrichtungen, für die der Elternbeitrag durch uns erhoben wird, so ist nur ein Elternbeitrag zu zahlen. Hierbei wird der höchste Beitrag, der sich nach dem Einkommen und der Betreuungsart ergibt, erhoben.
Kinder- und Familienzentren (kurz KiFaZ) sind ein Projekt der Stadt Frankfurt. Sie entstehen in Stadtteilen, in denen eine besondere Verdichtung sozialer Problemlagen vorherrscht.
Das KiFaZ Fechenheim wurde 2006 als Kooperationsmodell zwischen dem Sozpäd und dem Familien GesundheitsZentrum e.V. (www.fgzn.de) gegründet. Es wurde von Anfang an als Kooperationsmodell entwickelt. Das bedeutet: die Leistungen im Rahmen der Betreuung, Bildung und Erziehung für Kinder im Alter von 0-10 Jahren werden mit Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Familien unter einem Dach entwickelt und angeboten. So erhalten Familien niedrigschwellige Angebote „aus einer Hand“, die sie von der Schwangerschaft bis zum 10. Lebensjahr der Kinder umfassend und möglichst präventiv begleiten.
Im Jahre 2014 haben wir unser zweites KiFaZ in Höchst eröffnet. Konzeptionell orientiert sich das KiFaZ Sonnenwind an den Early-Excellence-Centres und kooperiert eng mit dem angegliederten Nachbarschaftszentrum Ostend und der Erziehungsberatungsstelle Goldstein.
In beiden Einrichtungen ist es Ziel, die Familie als „Ganzes“ in ihrem jeweiligen Lebenszusammenhang anzusprechen und sie möglichst von Anfang an zu begleiten, um so den Kindern einen bestmöglichen Start ins Leben zu geben. Die Fachkräfte des KiFaZ sind Ansprechpartner für die gesamte Familie und binden die Eltern aktiv in die Bildungs- und Entwicklungsprozesse ihrer Kinder ein.
Kinderläden nennen sich die Tageseinrichtungen für drei- bis sechsjährige Kinder. Sie werden in eigens für sie an gemieteten und altersentsprechend ausgestatteten Räumen von qualifizierten Fachkräften täglich betreut. Wie groß ist die Kindergruppe? Im Kinderladen werden, je nach Größe der Räumlichkeiten, fünfzehn bis maximal zwanzig Kinder betreut.
Die Kindergruppe wird normalerweise von zwei qualifizierten Mitarbeiter:innen betreut, die oft noch von einer/m Vorpraktikant:in oder einer/m FSJler:in unterstützt werden. Immer handelt es sich – den behördlichen Auflagen entsprechend – um ausgebildete Fachkräfte, das heißt: Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen, Diplompädagog:innen.
Informationen über die Kosten der Kinderbetreuung finden Sie hier.
Das zu zahlende Entgelt richtet sich nach
Außer in den Krabbelstuben ist es nach dem Einkommen gestaffelt.
Krabbelstuben nennen sich die Tageseinrichtungen für ein- bis vierjährige Kinder. Sie werden in eigens für sie angemieteten und altersentsprechend ausgestatteten Räumen von qualifizierten Fachkräften täglich betreut.
In der Krabbelstube werden 10 bis maximal 12 Kleinkinder in einer Gruppe betreut.
Die Kinder sind beim Eintritt in die Krabbelstube in der Regel ein Jahr alt. Sie können bis zu ihrem vierten Lebensjahr in dieser Einrichtung betreut werden. Oftmals ergeben sich dauerhafte Beziehungen innerhalb der Kinder- und/oder Elterngruppe, sodass sie im Anschluss komplett oder als Teilgruppe in einen nahe gelegenen Kinderladen wechseln.
Die Kindergruppe wird normalerweise von zwei qualifizierten Mitarbeiter:innen betreut, die oft noch von einer/m Vorpraktikant:in oder einer/m FSJler:in unterstützt werden. Immer handelt es sich – den behördlichen Auflagen entsprechend – um ausgebildete Fachkräfte, das heißt: Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen, Diplompädagog:innen.
Ja, für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, die neu in der Kita aufgenommen werden, müssen Eltern seit März 2020 einen Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gemäß den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) oder ein ärztliches Attest über Immunität gegen Masern/medizinische Kontraindikation erbringen.
Folgende Öffnungszeiten gelten in unseren Einrichtungen:
07.30 Uhr bis 15:00 Uhr – Zweidrittel
07.30 Uhr bis 17:00 Uhr – Ganztags
07.30 Uhr bis 17:00 Uhr
11.30 Uhr bis 17:00 Uhr – Zweidrittel
07.30 Uhr bis 17:00 Uhr – in den Ferien
Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten von Einrichtung zu Einrichtung variieren können
Alles rund um unser pädagogisches Konzept finden Sie hier.
Alle Informationen zu Jobs & Karriere finden Sie in unserem Karriere-Bereich.
Ja. Sie können ihr Kind direkt unter www.kindernetfrankfurt.de anmelden. Eine Zusage bzw. ein Gesprächs- oder Vertragsangebot erfolgt durch die jeweilige Leitung der Einrichtung. Eltern, die keine Platzzusage erhalten haben, können sich an die Infobörse im Stadtschulamt wenden, die unterstützend bei der Suche nach einem Betreuungsplatz berät.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach § 24 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung.
Seit August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder zwischen vollendetem erstem und drittem Lebensjahr.
Demnach gibt es einen individuellen Rechtsanspruch auf einen Krippen- oder Kindergartenplatz, jedoch besteht kein Anspruch auf den Besuch einer/s bestimmten Krippe oder Kindergartens bzw. einer bestimmten Kindertageseinrichtung.
Für weitere Informationen zum trägerübergreifenden Aufnahmeverfahren in Frankfurt und zur Vormerkung bei dem Sozialpädagogischen Verein zur familienergänzenden Erziehung e.V. siehe auch Anmeldung.
Eltern, die keinen Betreuungsplatz erhalten haben, können ihren Anspruch gegenüber dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Dezernat Bildung, Umwelt und Frauen geltend machen.
Informationen allgemein zum Kinderbetreuungsangebot aller Träger und die Übersicht über freie Plätze in Frankfurt stellt die Infobörse Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.
Stadtschulamt
Seehofstraße 41
60594 Frankfurt am Main
Die Einrichtungen des Sozialpädagogischen Vereins zur familienergänzenden Erziehung e.V. schließen in der Regel jeweils drei Wochen innerhalb der hessischen Sommerferien.
Weitere Schließungstage sind: Betriebsausflug, Fachtagung und 2 Konzeptionstage.
Die Schließung erfolgt im Wechsel und in Absprache mit den benachbarten Einrichtungen sowie in Absprache mit dem jeweiligen Elternbeirat der Einrichtung.
Die Information über die Schließungszeiten des jeweils kommenden Jahres erfolgt im Dezember des laufenden Jahres, also so rechtzeitig, dass die jährliche Urlaubsplanung darauf abgestimmt werden kann
Der Schülerladen ist für Schulkinder. Hier erfolgt die Betreuung nach der Schule.
Die Kinder verbringen die schulfreien Nachmittage und zum Teil die Schulferien im Schülerladen. Die Betreuung kann ab Schulbeginn und bis zum Ende der 4. Klasse in Anspruch genommen werden.
Sprachförderung richtet sich an alle Kinder mit dem Ziel, deren kommunikative und sprachliche Kompetenzen zu verbessern und damit die Voraussetzung für ein gelingendes Miteinander und eine erfolgreiche Teilnahme am deutschen Bildungssystem zu schaffen.
In den Kinderzentren, in denen Kinder bis zum Eintritt in die Schule betreut werden, wird von Anfang an auf der Grundlage einer vertrauensvollen Beziehung eine alltagsintegrierte und auf die sprachlichen Bedürfnisse der Kinder abgestimmte Unterstützung des Spracherwerbs angeboten. Die Sprechfreude wird angeregt und durch die bewusste sprachförderliche Gestaltung alltäglicher Situationen werden grundlegende strukturelle Fähigkeiten im Bereich von Wortschatz, Satzbau und Grammatik gefördert.
Durch frühe und vielfältige Erfahrungen mit Buch-, Medien-, Erzähl- und Schriftkultur entwickeln Kinder bereits vor ihrer Einschulung die Kompetenz, mit Schrift, Schriftsprache und Symbolsystemen umzugehen (Literacy).
Auch nach dem Eintritt in die Schule werden die sprachlichen Kompetenzen der Kinder im Hort weiterhin begleitet und unterstützt.
Für die pädagogischen Fachkräfte sind die Zusammenarbeit und der Austausch mit den Eltern über die Sprachentwicklung ihres Kindes sowie die Möglichkeit der Unterstützung und Förderung eine wichtige Voraussetzung für ihre Arbeit.
Über die Auswahl auf unserem Jobportal finden Sie alle unsere aktuellen Stellenangebote.
Weitere Informationen finden Sie unter unseren Terminen.
Bitte informieren Sie uns unverzüglich schriftlich per Post oder per E-Mail an betreuungsvertraege@sozpaed-verein.de.
In unseren Einrichtungen haben wir Änderungsformulare, die Sie hierfür nutzen können.
Ihr Kind ist in unseren Einrichtungen automatisch über die Unfallkasse Hessen mit Sitz in Frankfurt unfallversichert. Dazu zählen auch Aktivitäten der Krabbelstube, des Kinder- oder Schülerladens außerhalb der Öffnungszeiten oder an anderen Orten wie z.B. Wanderungen, Ausflüge, Besichtigungen, Sportfeste, Feiern, Theaterbesuche. Auch auf den Wegen zur Kita und zurück nach Hause ist Ihr Kind versichert.
Nicht versichert sind hingegen rein private Tätigkeiten. Hierzu zählen z.B. private Unterbrechungen der Wege zur Einrichtung oder zurück nach Hause (Einkauf), Umwege aus privaten Gründen oder private Aktivitäten auf dem Gelände der Kita. Falls Ihr Kind in der Kita oder bei einer dortigen Veranstaltung einen Unfall hat, wissen die Mitarbeiter:innen, was zu tun ist. Passiert ein Unfall in der Einrichtung oder auf dem Weg zur Einrichtung bzw. nach Hause, teilen Sie der Ärztin/dem Arzt mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch einer Kindertageseinrichtung handelt! Bitte informieren Sie so schnell wie möglich die Einrichtung Ihres Kindes, damit der Unfall gemeldet werden kann!
Sollten Sie ein geringes Einkommen haben oder beispielsweise Sozialleistungen beziehen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf wirtschaftliche Jugendhilfe zu stellen. Je nach Einzelfall wird geprüft, ob eine teilweise oder volle Übernahme der Gebühren möglich ist.